- Der Kreis Lippe strebt die Fortführung des seit Jahren mit den Städten und Gemeinden praktizierten Kreisumlagemodells an und wird die Kreisumlage auch weiter in enger Absprache mit den Städten und Gemeinden entwickeln. Hierbei soll sich die Kreisumlage an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Durchschnitts der lippischen Städte und Gemeinden orientieren. Eine auskömmliche Ausgleichsrücklage ist ebenso anzustreben.
- Bei der Leistungserbringung sind kostendeckende Entgelte und Gebühren anzustreben, sofern nicht durch Bundes- oder Landesgesetze entsprechende Vorgaben erfolgen. Auch Investitionen in Liegenschaften sind vor dem Beschluss durch den Kreistag gesamtwirtschaftlich zu betrachten und müssen zu entwickelnden Nachhaltigkeitskriterien entsprechen. Insgesamt ist im Rahmen der Gebäudewirtschaft darauf zu achten, die aus Steuergeldern finanzierten Vermögenswerte bestmöglich zu erhalten.
- Zukunftskonzept und Haushaltsplanung sind zur Erhaltung des zukünftigen Handlungs- und Gestaltungsspielraums und zur Vermeidung der Haushaltssicherung des Kreises zusammenzubringen. Aufgaben, Leistungen und Zielerreichung sind künftig stetig zu überprüfen und ggf. auch im Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kreises neu festzulegen und gegeneinander abzustimmen. Daher sollen die jährlichen Haushaltsplanungen künftig stets mit einer Aufgaben- und Ausgabenkritik durch Verwaltung und Politik verbunden werden.
- Durch Interkommunale Zusammenarbeit sollen Handlungs- und Gestaltungsspielräume geschaffen und erhalten werden. Solide kommunale Aufgaben- und Finanzpolitik ist nur möglich, wenn sich Bund und Land in ihren Entscheidungen von einer strikten Konnexität leiten lassen. Hier haben nicht zuletzt die bundes- und landesgesetzlich bedingten Aufwendungen der sozialen Sicherung in allen Bereichen zu einer nicht mehr tragfähigen Belastung der kommunalen Haushalte geführt.