- Unterschiedliche Flächenansprüche verlangen eine zukunftsorientierte Natur- und Landschaftsentwicklung im Rahmen der Regionalplanung. Der Kreis muss gleichermaßen die Sicherung des ökologischen Gleichgewichts und der Artenvielfalt, den Erhalt einer lebenswerten Naturlandschaft und den natürlichen Lebensgrundlagen (Wasser, Boden, Luft) sowie wirtschaftliche und touristische Entwicklungsziele in Einklang bringen.
Im Folgenden lesen Sie mögliche Maßnahmen, die von der Verwaltung erarbeitet worden sind:
- Maßnahme 1
FIL 2025 Flächen-Innovation-Lippe: Ein Masterplan für die nachhaltige Transformation des ländlichen Raumes an aktuelle und zukünftige Herausforderungen soll entwickelt werden. Eine modellhafte zukunftsorientierten Landschaftsplanung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Flächenansprüche von Artenschutz und den modernen Ansprüchen von Land- und Forstwirtschaft, Regenerativer Energien, Wirtschaft und Tourismus ist Bestandteil. - Maßnahme 2
Eine Biodiversitätsstrategie „Lebendige Vielfalt Lippe 2025“ (Arbeitstitel) soll erstellt werden.Durch diese werden mit allen relevanten Akteuren und den Kommunen Lippes konkrete Ziele und Handlungskonzepte definiert und daraus konkrete Maßnahmen umgesetzt. Mit der formellen Aufstellung und politischen Unterstützung wird dies als Gemeinschaftsaufgabe wahrgenommen, wobei mögliche Interessenskonflikte frühzeitig aufgedeckt und im Vorfeld gelöst werden können. - Maßnahme 3
Ein Entwicklungskonzept soll erstellt und in Abstimmung mit den Unterzeichnern der „Oberwesererklärung“ und der Aktivitäten „Leader Nordlippe“ umgesetzt werden. Die bundesländerübergreifende Flusskonferenz bietet Entwicklungsziele insbesondere in der Auenlandschaft im Kalletal. Einzigartiger Auenbe-reich mit herausragender Bedeutung für Artenschutz und Biodiversität sowie ein hohes Potential für naturbezogenen Tourismus sind mit der Gewinnung von Rohstoffen zu vereinbaren.
Im Folgenden lesen Sie Anregungen, die externe Partner und Institutionen im Rahmen des Zukunftsdialogs Lippe 2025 eingebracht haben:
- Anregung 1
Ein Straßen- und Brachenkataster soll angelegt werden (Stichwort: Entsiegeleung nicht genutzter Flächen). - Anregung 2
Verkehrswege sollen analysiert und neue Infrastrukturkonzepte entwickelt werden.