Lebenslagen erkennen: Familienpolitik als Querschnittsaufgabe

  • Familiengerechtes Handeln umfasst die Themenfelder Kinder, Jugend, Familie, Soziales und Inklusion. Die Kreisverwaltung arbeitet in den Bereichen mit zahlreichen anderen Partnern zusammen. Für alle Akteure sind die familiären Bedürfnisse Maßstab des politischen Handelns. Die sozialen Dienste arbeiten dezentral und sichern die ländliche Struktur des Kreises.

Im Folgenden lesen Sie mögliche Maßnahmen, die von der Verwaltung erarbeitet worden sind:

  • Maßnahme 1
    Teilnahme an der NRW Initiative: Kein Kind zurücklassen – KeKiz: Die Initiative setzt auf eine Politik der Vorbeugung, die allen Kindern und Familien gleiche Chancen auf ein gutes Auf-wachsen, auf Bildung und auf gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen soll – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und Einkommen der Eltern.
  • Maßnahme 2
    Maßnahmen und Angebote im Rahmen der Jugendhilfeplanung für den Bereich der „Hilfen zur Erziehung“ (HzE) sollen erarbeitet werden, dies könnten z.B. regelmäßig (monatlich) statistische Datenerhebungen sein, um einen vorliegenden Hilfebedarf im Rahmen der HzE im Zuständigkeitsbereich des Kreises Lippe zu ermitteln. Zusätzlich nimmt die Jugendhilfeplanung als entscheidendes Mitglied über die Gewährung von Hilfen am HzE-Gremium teil.
  • Maßnahme 3
    Ein verbindlicher Pflegebedarfsplan soll erstellt werden und bedarfsgerechte Strukturen entwickelt werden, um möglichst lange den Verbleib im häuslichen Umfeld zu gewährleisten sowie die Betreuung und Versorgung von alten und pflegebedürftigen Menschen zu sichern.